The Soleman German

Allgemeine Geschäftsbedingungen
The Soleman

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung The Soleman B.V. ist bei der Handelskammer unter der Nummer 80128394 eingetragen und hat ihren Sitz in der Thomas Edisonstraat 6, 3284 WD Zuid-Beijerland, Niederlande.

ARTIKEL 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehend genannten Begriffe die folgende Bedeutung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:
  2. Käufer: Die natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und mit dem Verkäufer einen Vertrag (im Fernabsatz) abschließt.
  3. Verkäufer: Der Anbieter der Produkte an den Käufer, The Soleman, nachfolgend: The Soleman.
  4. Angebot: Jedes (schriftliche) Angebot des Verkäufers an den Käufer zur Lieferung von Produkten.
  5. Produkte: Die von The Soleman angebotenen Produkte und Dienstleistungen im Bereich Podologie, Podotherapie und orthopädische Schuhtechnik, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einlagen, Nahrungsergänzungsmittel und Sandalen.
  6. Vertrag: Der Kaufvertrag (im Fernabsatz) über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, die der Käufer von The Soleman erworben hat und mit dem diese Bedingungen untrennbar verbunden sind.
 

ARTIKEL 2 ANWENDBARKEIT

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von The Soleman, für jeden Vertrag zwischen The Soleman und einem Käufer sowie für jedes Produkt oder jede Dienstleistung, die von The Soleman angeboten wird.
  2. Vor Abschluss eines Vertrags (im Fernabsatz) erhält der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird The Soleman dem Käufer mitteilen, auf welche Weise der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann; diese sind in jedem Fall auf der Website von The Soleman veröffentlicht, sodass der Käufer sie einfach auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.
  3. In Ausnahmefällen kann von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit The Soleman vereinbart wurde.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für ergänzende, geänderte und Folgevereinbarungen mit dem Käufer. Die Geltung etwaiger allgemeiner Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Die nichtige oder aufgehobene Bestimmung wird dann durch eine Bestimmung ersetzt, die Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
  6. Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Situationen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sind nach Maßgabe von Billigkeit und nach dem Geist dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und auszulegen.
  7. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf weibliche Pronomen Bezug genommen wird, ist dies – sofern zutreffend – auch als Bezug auf männliche Pronomen zu verstehen.
 

ARTIKEL 3 DAS ANGEBOT

  1. Alle von The Soleman gemachten Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Ist das Angebot nur begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. Von einem Angebot ist erst dann die Rede, wenn es schriftlich festgelegt wurde.
  2. Ein von The Soleman unterbreitetes Angebot ist unverbindlich. The Soleman ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn dessen Annahme durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird oder wenn der Käufer den geschuldeten Betrag bereits bezahlt hat. Ungeachtet dessen hat The Soleman das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Käufer aus einem für The Soleman begründeten Anlass abzulehnen.
  3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts mit den dazugehörigen Preisen. Die Beschreibung ist so ausführlich, dass der Käufer das Angebot sachgerecht beurteilen kann. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot binden The Soleman nicht. Etwaige Abbildungen und spezifische Angaben im Angebot dienen lediglich der Veranschaulichung und können keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Auflösung des Vertrags (im Fernabsatz) begründen. The Soleman kann nicht garantieren, dass die Farben auf einer Abbildung exakt mit den tatsächlichen Farben des Produkts übereinstimmen.
  4. Lieferzeiten und Fristen, die im Angebot von The Soleman genannt werden, sind unverbindlich, niemals als Ausschlussfristen zu betrachten und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zur Auflösung, Kündigung oder Aussetzung des Vertrags oder zu Schadensersatz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet The Soleman nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
  6. Soweit ein Angebot vorliegt, gilt dieses nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht und nach dem Prinzip „solange der Vorrat reicht“.
 

ARTIKEL 4 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

  1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Käufer ein Angebot von The Soleman annimmt, indem er das betreffende Produkt bestellt.
  2. Ein Angebot kann von The Soleman über die Website oder per E-Mail abgegeben werden.
  3. Wenn der Käufer das Angebot durch Abschluss eines Vertrags mit The Soleman angenommen hat, wird The Soleman den Vertrag mit dem Käufer schriftlich, zumindest jedoch per E-Mail, bestätigen.
  4. Weicht die Annahme in unwesentlichen Punkten vom Angebot ab, ist The Soleman daran nicht gebunden.
  5. The Soleman ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise hätte erkennen können oder müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält. Aus einem solchen Irrtum kann der Käufer keine Rechte herleiten.
  6. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die für die Ausübung des Widerrufsrechts gelten.
 

ARTIKEL 5 AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS

  1. The Soleman wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.
  2. Soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich ist, hat The Soleman das Recht, bestimmte Tätigkeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten, von denen The Soleman angibt, dass sie notwendig sind, oder von denen der Käufer vernünftigerweise verstehen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, The Soleman rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist The Soleman berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.
  4. Bei der Ausführung des Vertrags ist The Soleman nicht verpflichtet, Anweisungen des Käufers zu befolgen, wenn dadurch Inhalt oder Umfang des Vertrags geändert werden. Führen diese Anweisungen zu Mehraufwand für The Soleman, ist der Käufer verpflichtet, die zusätzlichen Kosten entsprechend zu vergüten.
  5. Vor Aufnahme der Ausführung des Vertrags kann The Soleman vom Käufer Sicherheiten in Form einer Vorauszahlung oder Bankgarantie oder die vollständige Vorauszahlung des vereinbarten Preises verlangen.
  6. The Soleman haftet nicht für Schäden irgendwelcher Art, die dadurch entstehen, dass The Soleman von vom Käufer bereitgestellten unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war The Soleman bekannt.
  7. Der Käufer stellt The Soleman von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags einen Schaden erleiden und die dem Käufer zuzurechnen sind.
 

ARTIKEL 6 LIEFERUNG

  1. Verzögert sich der Beginn, der Fortschritt oder die Lieferung der Dienstleistungen, weil der Käufer beispielsweise nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen bereitgestellt hat, nicht ausreichend mitwirkt, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei The Soleman eingegangen ist oder sich durch andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von The Soleman eine Verzögerung ergibt, hat The Soleman Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Alle vereinbarten Lieferfristen sind niemals Ausschlussfristen. Der Käufer hat The Soleman schriftlich in Verzug zu setzen und ihr eine angemessene Frist einzuräumen, um doch noch liefern zu können. Der Käufer hat aufgrund der entstandenen Verzögerung keinen Anspruch auf Schadensersatz.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Sachen in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
  3. Verweigert der Käufer die Annahme oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist The Soleman berechtigt, die Sachen auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Werden die Produkte durch The Soleman oder einen externen Transporteur geliefert, ist The Soleman – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – berechtigt, etwaige Lieferkosten in Rechnung zu stellen. Diese werden gegebenenfalls gesondert fakturiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Benötigt The Soleman vom Käufer Daten zur Ausführung des Vertrags, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem der Käufer alle für die Ausführung erforderlichen Daten The Soleman zur Verfügung gestellt hat.
  6. Wenn The Soleman eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese unverbindlich und niemals als Ausschlussfrist anzusehen. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferfristen.
  7. The Soleman ist berechtigt, die Sachen in Teillieferungen zu liefern, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde oder der Teillieferung kein eigenständiger Wert zukommt. The Soleman ist berechtigt, die so gelieferten Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
  8. Lieferungen erfolgen nur, wenn alle Rechnungen bezahlt sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. The Soleman behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn begründete Furcht vor Nichtzahlung besteht. Die Lieferung erfolgt stets unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des Kaufpreises, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen und Kosten.
 

ARTIKEL 7 VERPACKUNG UND TRANSPORT

  1. The Soleman verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Sachen auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normaler Verwendung in gutem Zustand an ihrem Bestimmungsort ankommen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.), einschließlich Verpackung und Verpackungsmaterial.
  3. Die Annahme von Waren durch den Käufer ohne Vorbehalte auf dem Frachtbrief oder der Empfangsquittung gilt als Beweis dafür, dass sich die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand befand.
 

ARTIKEL 8 UNTERSUCHUNG UND REKLAMATIONEN

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Lieferung, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, und sie nur in dem Umfang auszupacken oder zu verwenden, wie dies erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behalten möchte. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware dem Vertrag entsprechen und ob die Produkte den Anforderungen genügen, die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, zu prüfen und sich darüber zu informieren, auf welche Weise das Produkt zu verwenden ist, und bei persönlicher Nutzung das Produkt gemäß den Gebrauchsanweisungen zu testen. The Soleman übernimmt keine Haftung für eine unsachgemäße oder falsche Verwendung des Produkts durch den Käufer.
  3. Etwaige sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind nach der Lieferung schriftlich an The Soleman unter info@thesoleman.nl zu melden. Dem Käufer steht hierfür eine Frist von höchstens 7 Werktagen nach Lieferung zur Verfügung. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung zu melden. Bei Beschädigung des Produkts durch unsorgfältige Behandlung durch den Käufer selbst haftet der Käufer selbst für eine etwaige Wertminderung des Produkts.
  4. Wird gemäß dem vorstehenden Absatz rechtzeitig reklamiert, bleibt der Käufer zur Zahlung der gekauften Waren verpflichtet. Wenn der Käufer mangelhafte Waren zurücksenden möchte, geschieht dies ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von The Soleman und auf die von The Soleman angegebene Weise.
  5. The Soleman ist berechtigt, vor einer Rückerstattung eine Untersuchung des Zustands der zurückgesandten Produkte einzuleiten. Wurde ein Produkt in mangelhaftem Zustand geliefert, wird zunächst das Produkt repariert oder ein neues Produkt geliefert.
  6. Rückerstattungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet; The Soleman hat jedoch das Recht, die Rückerstattung spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rücksendung vorzunehmen. Die Rückerstattung erfolgt auf die zuvor vom Käufer angegebene Kontonummer.
  7. Wenn der Käufer sein Reklamationsrecht ausübt, ist er nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder offene Rechnungen zu verrechnen/zu kompensieren.
  8. Im Falle einer unvollständigen Lieferung und/oder wenn ein oder mehrere Produkte fehlen und dies The Soleman zuzurechnen ist, wird The Soleman auf Anfrage des Käufers die fehlenden Produkte nachsenden oder die Restbestellung stornieren. Maßgeblich ist dabei die Empfangsbestätigung der Produkte. Für Schäden, die dem Käufer infolge des (abweichenden) Umfangs der Lieferung entstanden sind, haftet The Soleman nicht.
 

ARTIKEL 9 PREISE

  1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, es sei denn, es ergeben sich Änderungen bei den Mehrwertsteuersätzen oder anderen von der Regierung auferlegten Abgaben.
  2. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  3. Die im Angebot genannten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags geltenden Kostenfaktoren wie Ein- und Ausfuhrabgaben, Fracht- und Entladekosten, Versicherung sowie etwaigen Abgaben und Steuern.
  4. Wenn es sich um Produkte handelt, deren Preise auf dem Finanzmarkt schwanken und auf die The Soleman keinen Einfluss hat, kann The Soleman diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. Im Angebot wird angegeben, dass es sich bei den Preisen lediglich um Richtpreise handelt und dass diese schwanken können. Der Käufer ist verpflichtet, den abweichenden Preis zu zahlen.
 

ARTIKEL 10 ZAHLUNG UND INKASSOPOLITIK

  1. Die Zahlung hat im Voraus in der fakturierten Währung und über die angegebene Methode zu erfolgen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
  2. Der Käufer kann aus einem vorab abgegebenen Kostenvoranschlag keine Rechte oder Erwartungen ableiten, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
  3. Der Käufer hat den Betrag in einer Summe auf das ihm mitgeteilte Konto und an die von The Soleman angegebenen Zahlungsdaten zu zahlen. Die Parteien können nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von The Soleman eine andere Zahlungsfrist vereinbaren.
  4. Ist eine periodische Zahlungsverpflichtung des Käufers vereinbart, ist The Soleman berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich anzupassen.
  5. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen von The Soleman gegenüber dem Käufer sofort fällig.
  6. The Soleman hat das Recht, vom Käufer geleistete Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf fällige Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und laufende Zinsen anzurechnen. The Soleman kann ein Zahlungsangebot ablehnen, ohne dadurch in Verzug zu geraten, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge der Anrechnung vorgibt. The Soleman kann die vom Käufer beabsichtigte vollständige Tilgung der Hauptsumme ablehnen, wenn nicht zugleich die fälligen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen werden.
  7. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und seiner Verpflichtung nicht innerhalb der hierfür gesetzten Zahlungsfrist von 14 Tagen nachgekommen ist und The Soleman den Käufer schriftlich in Verzug gesetzt hat, befindet sich der Käufer in Verzug.
  8. Ab dem Datum, an dem sich der Käufer in Verzug befindet, hat The Soleman ohne weitere Inverzugsetzung Anspruch auf die gesetzliche (Handels-)Verzinsung ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung sowie auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, berechnet nach dem niederländischen Gesetz und Dekret über Inkassokosten.
  9. Wenn The Soleman höhere oder weitere Kosten gemacht hat, die vernünftigerweise erforderlich waren, kommen diese ebenfalls zur Erstattung in Betracht. Auch die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
 

ARTIKEL 12 GARANTIE

The Soleman gewährleistet, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, der Brauchbarkeit und/oder Tauglichkeit sowie den zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

ARTIKEL 13 AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG

  1. The Soleman ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer die (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.
  2. Darüber hinaus ist The Soleman befugt, die zwischen ihr und dem Käufer bestehenden Verträge, soweit diese noch nicht ausgeführt wurden, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer die aus einem mit The Soleman geschlossenen Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.
  3. Ferner ist The Soleman befugt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen oder auflösen zu lassen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder nach Maßgabe von Billigkeit nicht länger verlangt werden kann, oder wenn sich anderweitig Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.
  4. Wird der Vertrag durch The Soleman aufgelöst, sind alle Forderungen von The Soleman gegenüber dem Käufer sofort fällig. Wenn The Soleman die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzt, behält sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
  5. The Soleman behält stets das Recht, Schadensersatz zu verlangen.
 

ARTIKEL 14 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. Wenn die Ausführung des Vertrags durch The Soleman zu einer Haftung von The Soleman gegenüber dem Käufer oder Dritten führt, ist diese Haftung auf die im Zusammenhang mit dem Vertrag von The Soleman in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden. Die Haftung von The Soleman ist in jedem Fall auf den Höchstbetrag beschränkt, der pro Ereignis und pro Jahr von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt wird.
  2. The Soleman haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen; Schäden infolge der Nutzung der gelieferten Produkte sind ausgeschlossen.
  3. The Soleman haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Produkts entstehen, und ist auch nicht zu deren Behebung verpflichtet. The Soleman stellt strenge Gebrauchsanweisungen zur Verfügung, die vom Käufer einzuhalten sind. Jegliche Schäden an Produkten infolge der Nutzung sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (einschließlich Gebrauchsspuren, Nutzungsschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.).
  4. The Soleman haftet nicht für Schäden, die sich aus einem Handeln oder Unterlassen infolge unvollständiger und/oder unrichtiger Informationen auf der/den Website(s) oder auf verlinkten Websites ergeben oder ergeben können.
  5. The Soleman ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Website und haftet nicht für Störungen oder dafür, dass die Website aus welchen Gründen auch immer nicht verfügbar ist.
  6. The Soleman übernimmt keine Gewähr für die richtige und vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von oder im Namen von The Soleman versandt werden, noch für deren rechtzeitigen Eingang.
  7. Alle Ansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzungen seitens The Soleman verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Käufer von den Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, schriftlich und begründet bei The Soleman gemeldet werden. Alle Ansprüche des Käufers verfallen in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrags.
 

ARTIKEL 15 HÖHERE GEWALT

  1. The Soleman haftet nicht, wenn sie infolge höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen kann; ebenso wenig kann sie zur Erfüllung irgendeiner Verpflichtung gehalten werden, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der ihr nicht zuzurechnen ist und weder kraft Gesetzes noch aufgrund eines Rechtsgeschäfts oder der im Verkehr geltenden Auffassungen zu ihren Lasten geht.
  2. Unter höherer Gewalt ist in jedem Fall zu verstehen, ohne darauf beschränkt zu sein, was im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird: (i) höhere Gewalt bei Lieferanten von The Soleman, (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten, die der Käufer The Soleman vorgeschrieben oder empfohlen hat, (iii) Mängel an Sachen, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Störungen von Internet-, Datennetz- und Telekommunikationseinrichtungen (zum Beispiel durch Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und terroristische Anschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Streiks im Unternehmen von The Soleman, (xi) Epidemien/Pandemien und (xii) sonstige Situationen, die nach Auffassung von The Soleman außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die rechtzeitige oder dauerhafte Erfüllung ihrer Verpflichtungen verhindern.
  3. The Soleman hat das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem The Soleman ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  4. Während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, können die Parteien die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
  5. Soweit The Soleman zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder noch erfüllen kann und dem bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil ein selbstständiger Wert zukommt, ist The Soleman berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
 

ARTIKEL 16 GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Sachen das Lager von The Soleman verlassen, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

ARTIKEL 17 DATENSCHUTZ, DATENVERARBEITUNG UND SICHERHEIT

  1. The Soleman geht mit den (personenbezogenen) Daten des Käufers und der Besucher der Website(s) entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften sorgfältig um.
  2. Wenn The Soleman aufgrund des Vertrags für die Sicherheit von Informationen zu sorgen hat, wird diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen sowie einem Sicherheitsniveau entsprechen, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
 

ARTIKEL 18 BESCHWERDEN

  1. Wenn der Käufer mit den Produkten von The Soleman und/oder mit der (Ausführung des) Vertrags nicht zufrieden ist, ist der Käufer verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach dem betreffenden Anlass, der zur Beschwerde geführt hat, zu melden. Beschwerden können per E-Mail an info@thesoleman.nl unter dem Betreff „Beschwerde“ eingereicht werden.
  2. Die Beschwerde muss vom Käufer ausreichend begründet und/oder erläutert werden, damit The Soleman sie bearbeiten kann.
  3. The Soleman wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Beschwerde inhaltlich auf die Beschwerde reagieren.
  4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.
 

ARTIKEL 19 GEISTIGES EIGENTUM

Alle – unabhängig davon, ob sie festgelegt oder registriert sind – geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte sowie ähnliche Rechte zum Schutz von Informationen in Bezug auf die von The Soleman entwickelten oder hergestellten Produkte (geistige Schöpfungen), einschließlich Produktionshardware, Verfahren, Datenbanken und Computerprogramme, stehen ausschließlich The Soleman zu.

ARTIKEL 20 ANWENDBARES RECHT

  1. Auf jeden Vertrag zwischen The Soleman und dem Käufer findet niederländisches Recht Anwendung. Die Geltung des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Geltung des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    Bei der Auslegung des Inhalts und der Tragweite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets der niederländische Text maßgeblich. The Soleman hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
  3. Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen The Soleman und dem Käufer entstehen, werden vom zuständigen Gericht in Rotterdam entschieden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen ein anderes Gericht vorschreiben.
 

Zuid-Beijerland, 1. Januar 2026.